ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) DER GENOVESE FOR PEOPLE  

Stand: Juli 2023 

1. Geltungsbereich 

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Genovese For People, nachfolgend For People genannt, und ihren Kunden. For People bietet offene Trainings, Inhouse-Trainings sowie Consulting- und Unterstützungsleistungen an. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit, selbst wenn ihnen For People nicht ausdrücklich widerspricht. Alle Angebote und Leistungen von For People erfolgen ausschließlich unter Einbeziehung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Umfang, Inhalt und Art dieser Leistungen werden in öffentlichen Leistungsbeschreibungen sowie in individuellen Angeboten festgelegt. 

2. Vertragspartner und Abschluss 

Vertragspartner des Kunden ist die 

Genovese For People 

Endlikerstrasse 61  

8400 Winterthur 

Verwaltung: Oscar Genovese 

Beauftragungen und Vereinbarungen können nur via Schriftform (Brief, E-Mail oder Online) erfolgen. Nach Beauftragung von Leistungen erhält der Auftraggeber eine schriftliche Anmelde- bzw. Auftragsbestätigung auf elektronischem Weg. Legt der Auftraggeber bei der Auftragserteilung keinen Widerspruch gegen die Geschäftsbedingungen ein, so gilt dies als Einverständniserklärung. 

3 Datenschutz 

Sofern zu einer vollständigen Bearbeitung der Aufträge erforderlich, werden die mit der Auftragserteilung erhobenen Personendaten im Rahmen einer Auftragsdatenvereinbarung gem. Art.28 EU-DSGVO an Erfüllungsgehilfen des Anbieters weitergegeben. 

Genovese for People behält sich vor per E-Mail auf ähnliche Waren bzw. Dienstleistungen hinzuweisen. Dieser Verwendung kann der Kunde jederzeit widersprechen. Es genügt ein formloser Hinweis per E-Mail an oscar@forpeople.ch

4 Anwendbares Recht und Gerichtsstand 

Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis mit dem Auftraggeber unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Winterthur / ZH. Auf die Vertragsbeziehung mit dem Auftraggeber ist ausschließlich das Recht der Schweiz anwendbar. 

5 Haftung 

Genovese For People haftet nur für grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung. Im Falle grober Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung auf nach der Art der Leistung vorhersehbare, vertragstypische, unmittelbare Durchschnittsschäden. Dies gilt auch für die gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Genovese For People. Zivilhaftung ist ausgeschlossen, soweit dies gemäss Schweizer Obligationenrecht zulässig ist. 

6 Eigentumsvorbehalt, Urheberrecht 

Genovese For People behält sich bei allen Lieferungen von Materialien das uneingeschränkte Eigentum bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Zahlungsverpflichtungen durch den Kunden vor. 

Erstellt Genovese For People für den Kunden urheberrechtsfähige Werke (z.B. Schulungsunterlagen, Präsentationen, Programmierungen), so wird dem Kunden – aufschiebend bedingt durch die vollständige Erfüllung sämtlicher Zahlungsverpflichtungen durch den Kunden – stets nur ein einfaches Nutzungsrecht zu eigenen Zwecken ohne die Rechte zur Vervielfältigung, Verbreitung, Verarbeitung oder Zugänglichmachung eingeräumt, sofern vertraglich nichts anderes bestimmt ist oder sich aus dem Zweck des Vertrages eindeutig etwas anderes ergibt. 

Die im Rahmen von Kursen ausgehändigten oder zugesandten Kursunterlagen – gleich in welcher Form – unterliegen dem Schutz des Urheberrechts und dürfen – auch in Auszügen – nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung von Genovese For People und der jeweiligen Referenten vervielfältigt, übersetzt, nachgedruckt, elektronisch weiterverarbeitet, verbreitet oder veröffentlicht werden. 

7 Salvatorische Klausel 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ungültig oder unwirksam sein oder die Erfüllung unmöglich werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Teile der Bedingungen nicht beeinträchtigt. Die Parteien verpflichten sich für diesen Fall, unverzüglich die ungültige, unwirksame oder unmögliche Bestimmung durch eine zulässige, wirksame und mögliche Vereinbarung zu ersetzen, die nach ihrem Inhalt der ursprünglichen Absicht am nächsten kommt. Das Gleiche gilt im Falle einer Vertragslücke. 

I. Öffentliche Kurse von For People 

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis für die Teilnahme an offenen Formaten von Genovese For People. 

I.1 Anmeldung 

Die Anmeldung hat schriftlich mit den vorbereiteten Online-Anmeldeformularen oder per E-Mail zu erfolgen. Falls die vorbereiteten Online-Anmeldeformulare nicht verwendet werden, ist unbedingt die Angabe des Namens des Teilnehmers und die vollständige Firmenanschrift bzw. Rechnungsanschrift mit Telefonnummer sowie E-Mail-Adresse erforderlich. Die Anmeldung wird erst durch unsere Bestätigung per E-Mail verbindlich. Sollte der Kurs bereits ausgebucht sein, melden wir uns umgehend bei euch. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt, die Teilnehmerzahl ist begrenzt. 

I.2 Teilnahmegebühr 

Die Teilnahmegebühr versteht sich pro Person und Kurstermin. Die Teilnahmegebühr beinhaltet, soweit nicht anders angegeben, den Besuch des Kurses, umfangreiche Kursunterlagen und bei vor Ort durchgeführten Kursen ein gemeinsames Mittagessen und Pausengetränke je Kurstag. 

I.3 Zahlungsbedingungen 

Die Teilnahmegebühr, ist mit Zugang der Rechnung innerhalb von 14 Tagen fällig und unbedingt vor dem Kurstermin zu begleichen. Zahlungen werden per Banküberweisung akzeptiert. Eine nur zeitweise Teilnahme am Kurs berechtigt nicht zur Minderung der Teilnahmegebühr. 

I.4. Stornierung und Absage von Kursen

I.4.1 Vertretung  

Kunden können jederzeit anstelle der angemeldeten Teilnehmer*in eine Vertreter*in benennen. Dadurch entstehen keine zusätzlichen Kosten. Erforderlich hierfür ist die vorherige Mitteilung der Ersatzteilnehmer*in per E-Mail. 

I.4.2 Stornierung 

Bei Stornierung der Anmeldung gelten folgende Bedingungen: 

  • Bis zu 3 Wochen vor Training kann kostenfrei storniert werden und es fallen keine Stornogebühren an. 
  • Bei einer Stornierung von weniger als 3 Wochen vor dem Training fallen 35% der Teilnahmegebühren als Stornokosten an, es sei denn Genovese For People verzichtet aus Kulanz darauf. 

I.4.3 Absage von Kursen

Genovese For People behält sich vor, die Kurse bis spätestens sieben Tage vor dem geplanten Kurstermin wegen Nichterreichens einer Mindestteilnehmerzahl oder aus wichtigen, von uns nicht zu vertretenden Gründen (z.B. plötzliche Erkrankung des Referenten) abzusagen. Bereits von Ihnen entrichtete Teilnahmegebühren werden Ihnen in diesem Fall zurückerstattet.  

Bei Absage eines Kurses aufgrund höherer Gewalt (z.B. Streik, Epidemie, Unwetter) werden keine Erstattungen der Kursgebühr vorgenommen. 

Weitergehende Haftungs- und Schadenersatzansprüche sind in jedem Fall ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits vorliegt. Bitte beachtet dies auch bei Buchung von Hotels, Flügen oder Bahnreisen. 

 I.5. Änderungsvorbehalt 

Genovese For People ist berechtigt, notwendige inhaltliche, methodische und organisatorische Änderungen oder Abweichungen (z.B. aufgrund von Rechtsänderungen) vor oder während des Kurses vorzunehmen, soweit diese den Nutzen des angekündigten Kurses für die Teilnehmenden nicht wesentlich ändert. Genovese For People ist berechtigt, die vorgesehenen Referenten im Bedarfsfall (z.B. Krankheit, Unfall) durch andere hinsichtlich des angekündigten Themas gleich qualifizierte Personen zu ersetzen. 

I.6. Haftung für Inhalte und verlorene Gegenstände 

Die Kurse werden durch Genovese For People und deren Referenten nach bestem Wissen und Kenntnisstand vorbereitet. Haftung und Gewähr für die Korrektheit, Aktualität, Vollständigkeit und Qualität der Inhalte sind ausgeschlossen. Genovese For People haftet nicht für Verluste oder Beschädigung mitgebrachter Gegenstände zu Kursen. 

II: Sonstige Dienstleistungen von For People 

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge von Genovese For People mit ihren Kunden über sonstige Dienstleistungen (z.B. Beratung, Moderation, Coaching). 

II.1. Vertragsgegenstand 

Der Umfang der von Genovese For People durchzuführenden Tätigkeiten (im Folgenden: der Vertragsgegenstand) wird in einem Angebot von Genovese For People in Textform beschrieben oder in einem Vertrag in Textform festgelegt. 

II.2. Mitwirkung des Kunden, notwendige Unterlagen und Informationen 

Der Kunde ist verpflichtet, Genovese For People ohne besondere Aufforderung rechtzeitig alle für die Vertragsdurchführung notwendigen Unterlagen und Informationen zugänglich zu machen. 

II.3. Subunternehmer 

Sofern nichts anderes vereinbart ist, darf sich Genovese For People zur Erfüllung von Verpflichtungen Dritter bedienen. 

II.4. Vergütung, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung 

Die Höhe der Vergütung für unsere Dienste (Zeithonorar/Tagessätze oder Festpreis) richtet sich nach der mit dem Auftraggeber getroffenen Vereinbarung. Die Vergütung versteht sich zuzüglich der Umsatzsteuer (im gesetzlichen Umfang) sowie der vereinbarten Auslagen, Nebenkosten, Tagesspesen etc. Wir sind berechtigt, Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen. 

Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Rechnungsstellung monatlich. Vergütung und Aufwendungen sind jeweils 30 Tage nach Erhalt einer ordnungsgemäßen Rechnung ohne Abzüge zur Zahlung fällig. 

Werden von uns gestellte Rechnungen nicht vollständig vom Auftraggeber ausgeglichen, sind wir berechtigt, weitere Tätigkeiten für den Auftraggeber so lange einzustellen, bis die offenstehende Forderung vollständig beglichen ist. Darüber hinaus sind wir berechtigt, gegebenenfalls nach vorangegangenen schriftlichen Mahnungen, den mit dem Auftraggeber geschlossenen Vertrag fristlos zu kündigen. In diesem Fall können wir dem Auftraggeber entweder die bis zum Kündigungszeitpunkt tatsächlich erbrachten Leistungen oder die vereinbarten bzw. prognostizierte Festvergütung in Rechnung stellen. 

II.5. Reisekosten 

Als Reisekosten gelten alle Mehraufwendungen, die durch eine Dienstreise unmittelbar verursacht werden. Dazu gehören Fahrtkosten, Übernachtungskosten, Verpflegungsmehraufwand sowie nachgewiesene oder glaubhaft gemachte Nebenkosten. Reisekosten werden wie folgt berechnet: Flugkosten (Economy-Class), Bahnkosten (2. Klasse), Mietwagen- / Taxikosten, Übernachtungen und sonstige Spesen werden nach Beleg berechnet. Fahrtkosten werden mit CHF 0,50 je gefahrenem Kilometer berechnet. 

II.6. Geschäftsgeheimnisse, Veröffentlichungen 

Genovese For People und der Kunde sind verpflichtet, alle im Rahmen der Vertragsdurchführung bekanntwerdenden und nicht allgemein bekannten Tatsachen und Informationen und insbesondere die Geschäftsgeheimnisse des jeweils anderen Vertragspartners unbefristet vertraulich zu behandeln, nur zum Zweck der Vertragsdurchführung zu nutzen und nicht weiterzugeben. Sofern sich Genovese For People Dritter zur Vertragsdurchführung bedient, muss Genovese For People diese im gleichen Umfang zur Geheimhaltung verpflichten. Genovese For People darf die Tatsachen und Informationen ohne vorherige Zustimmung des Kunden jedoch für mündliche oder schriftliche Veröffentlichungen nutzen, wenn sie den Kunden nicht nennt und aus den Tatsachen und Informationen kein Rückschluss auf die Identität des Kunden möglich ist. 

Genovese For People darf den Namen und das Logo des Kunden als Referenz zur eigenen Vermarktung und nur zu diesem Zweck auch Marke und Firma des Kunden verwenden. Davon ausgeschlossen sind Inhalte der Zusammenarbeit und dabei erstellte Arbeitsergebnisse. 

II.7. Absage von Terminen 

Vereinbarte Coaching-Termine können bis max. 72 Stunden vor Beginn kostenlos abgesagt werden, Trainings max. 7 Tage. Danach verrechnet Genovese For People den geplanten Einsatz zu 100%.  

II.8. Nutzungsrechte, Rechte an Arbeitsergebnissen 

Die zur Leistungserbringung von Genovese For People zur Verfügung gestellten Methoden und Vorlagen, Konzepte, Werkzeuge und sonstige jedwede Materialien verbleiben ohne jede Einschränkung im Eigentum und zum alleinigen Nutzungsrecht von Genovese For People. 

Für die während eines Workshops oder in Kursen individuell erarbeiteten Arbeitsergebnisse erhält der Kunde das Recht, sie auf sämtliche bekannte und noch unbekannte Arten zu verwerten.